Hinweise rund um Corona und LEADER-Förderung

Hinweise für Projektträger / Begünstigte

Sollten coronabedingt Vorhaben nicht wie geplant umgesetzt werden können (z.B. durch Folgewirkungen auf Grund Schließung, Lieferengpass/-stopp oder Personalausfall), wird eine Prüfung des Einzelfalls unter Beachtung der Regelungen zur höheren Gewalt und außergewöhnlichen Umständen erfolgen. Es ist dennoch erforderlich, dass die Projektträger eine Verzögerung ihrer Baumaßnahme bei ihrem zuständigen Bearbeiter in der Bewilligungsbehörde schriftlich anzeigen (Anzeigepflichten und die dafür geltende Frist unter Anlage 2 - Nebenbestimmungen für ELER-finanzierte Vorhaben - Nr. 11.8).

Ziel ist es, dass den Begünstigten grundsätzlich keine Nachteile entstehen sollen.